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Gesetz zum Schutze der aressinischen Kinder und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen in den Medien (MSG)

Gesetz zum Schutze der aressinischen Kinder und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen in den Medien (MSG)

§1 - Kinder- und Jugendschutz
Dieses Gesetz dient dem Schutze der Kinder und Jugendlichen in Aressinien vor schädlichen Einflüssen in den Medien und im Internet.

§2 - Schädliche Einflüsse
Schädliche Einflüsse sind Inhalte, die eine oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen
1) Die Abbildung von Gewalt oder sexuellen Handlungen;
2) Derber Wortgebrauch;
3) Die Animierung zum Rauchen oder Trinken von Alkohol;
4) Der Aufruf zur Gewalt;
5) Die Beleidigung von Volksgruppen oder Religionen;
6) Die Gefährdung der sittlichen oder ästethischen Entwicklung der aressinischen Jugend.

§3 - Verantwortlichkeit
Der Anbieter eines Medien- oder Internetangebotes muss gewährleisten, dass Minderjährige keinen Zugang zu obengenannte Inhalte haben. Betreiber von Internetforen sind für die veröffentlichen Inhalte verantwortlich.

§4 - Strafbarkeit
Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe geahndet. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen kann die Lizenz des Anbieters mit unmittelbarer Wirkung eingezogen werden.

§5 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

In Kraft getreten am 15.11.2015.

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