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§ 1 - Aufgaben Die Aufgaben der SNA sind: 1. Verteidigung Severaniens vor bewaffneten, ausländischen Bedrohungen 2. Die Teilnahme am Prozess des Aufbaus und Friedens in der Region und in der Welt 3. Unterstützung im Falle von Naturkatastrophen und anderen Katastrophen § 2 - Gliederung (1) Die SNA besteht in Friedenszeiten aus der Aktiven Armee mit einer Stärke von 120.000 Soldaten und gliedert sich in folgende militärischen Organisationsbereiche: 1. Hauptstab (Verwaltung, Militärische Sicherheit und Aufklärung) mit einer Stärke von 3.000 Soldaten; 2. sechs Heeresdivisionen mit einer Stärke von insgesamt 54.000 Soldaten; 3. drei Marinedivisionen mit einer Stärke von insgesamt 27.000 Soldaten; 4. drei Luftwaffendivision mit einer Stärke von insgesamt 27.000 Soldaten; 5. eine Division Spezialeinsatzkräfte mit einer Stärke von 9.000 Soldaten. (2) Jede Division besteht aus drei Brigaden á 3.000 Soldaten, jede Brigade aus fünf Bataillonen oder Geschwadern á 250 bis 1.000 Soldaten, jedes Bataillon aus Kompanien á 50 bis 250 Soldaten. (3) Örtlich gliedert sich die SNA in folgende Millitärdistrikte: 1. Bechtograd mit der 1. Heeresdivision; 2. Bergerać mit der 2. Heeresdivision; 3. Veligrad mit der 3. Heeresdivision; 4. Muratovac mit der 4. Heeresdivision; 5. Lozka mit der 5. Heeresdivision; 6. Duranje mit der 6. Heeresdivision; 7. Portograd mit der 1. Marinedivision; 8. Krajilovać mit der 2. Marinedivision; 9. Adrina mit der 3. Marinedivision; 10. Prašovo mit der 1. Luftwaffendivision; 11. Aressaraj mit der 2. Luftwaffendivision; 12. Vinaši mit der 3. Luftwaffendivision, dem Hauptstab und den Spezialeinsatzkräften. § 3 - Struktur der Brigaden (1) Jede Brigade ist als kombinierter Kampfverband organisiert. (2) Eine Heeres-Brigade besteht aus: 1. 1 Brigadestab (Stabskompanie, Militärpolizei, Nachrichtendienst); 2. 1 Führungsunterstützungsbataillon (Fernmelder, Aufklärung, Sanitätskompanie, Logistik, Instandsetzung); 3. 1 Kampfunterstützungsbataillon (ABC-Abwehr, Artillerie, Heeresflieger, Flugabwehr, Pioniertruppe); 4. 1 Infanteriebataillon (Fallschirmjäger, Gebirgsjäger, Jägertruppe); 5. 1 Panzerbataillon (Panzertruppe, Panzergrenadiertruppe). (3) Eine Luftwaffenbrigade besteht aus: 1. 1 Versorgungsbataillon (Stab, Kommunikation, Militärpolizei, Logistik, Sanitätsdienst); 2. 1 Luftaufklärungsgeschwader (Luftaufklärung und -überwachung); 3. 1 Kampfgeschwader; 4. 1 Bombergeschwader; 5. 1 Unterstützungsgeschwader (Erdkampfnahunterstützung). (4) Eine Marinebrigade besteht aus: 1. 1 Versorgungsbataillon (Stab, Kommunikation, Militärpolizei, Logistik, Sanitätsdienst); 2. 1 Überwassergeschwader; 3. 1 Unterwassergeschwader; 4. 1 Marineinfanteriebataillon (Vorbereitung und Durchführung von Landeoperationen); 5. 1 Marinefliegergeschwader. (5) Eine Brigade der Spezialeinsatzkräfte besteht aus: 1. 1 Brigadestab (Stabskompanie, Militärpolizei, Nachrichtendienst); 2. 1 Führungsunterstützungsbataillon (Fernmelder, Aufklärung, Sanitätskompanie, Logistik, Instandsetzung); 3. 1 Bodenkampfbataillon; 4. 1 Luftkampfbataillon; 5. 1 Sondereinsatzbataillon (Rettungs-/Evakuierungsoperationen; Terrorismusbekämpfung; Verdeckte Operationen). § 4 - Kommando Das Vrhovna komanda narodne armije ist der Führungsstab der SNA. Es setzt sich zusammen aus: 1. dem Generalstabschef im Rang eines General Armije (Armeegeneral); 2. den drei Stellvertretern des Generalstabschefs im Rang eines General-pukovnik (Generaloberst) oder Admiral (Admiral), verantwortlich für den Planungsstab, Personalangelegenheiten, Ausrüstung und Training; 3. den vier Leitern der Teilstreitkräfte im Rang eines General-potpukovnik (Generalleutnant) oder Viceadmiral (Vizeadmiral); 4. den 12 Divisionskommandeuren im Rang eines General-major (Generalmajor) oder Kontraadmiral (Konteradmiral). § 5 - Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.
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