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Text:
§ 1 – Der Staatssicherheitsdienst Die Sozialistische Bundesrepublik Severanien unterhält eine Staatsicherheitsdienstbehörde mit dem Namen Služba državne bezbednosti, kurz SDB, die dem Präsidenten untersteht. § 2 Aufgaben (1) Der SDB dient dem Schutz der Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, des Bestandes und der Sicherheit der der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien. (2) Zur Erfüllung ihres Auftrages sammelt der SDB Informationen, insbesondere sach- und personenbezogene Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen, über - Bestrebungen, die gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung, den Bestand oder die Sicherheit der Sozialistische Bundesrepublik Severanien gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Staates oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben; - sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten in der Sozialistische Bundesrepublik Severanien für eine fremde Macht; - organisierte Kriminalität, Sabotage sowie terroristische Vereinigungen; und wertet sie aus. (3) Weitere Aufgaben des SDB sind: - Ergreifen von Maßnahmen zur Verhinderung staatsgefährdender, terroristischer oder anderer krimineller Tätigkeiten; - Geheimschutz und Spionageabwehr; - Gewinnung von Informationen von militärischer, strategischer, ökonomischer, wissenschaftlicher und technologischer Bedeutung; - Bekämpfung und Verhinderung der Proliferation; - Schutz von Verfassungsorganen und anderer staatlicher Institutionen. § 3 - Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft und ersetzt das bisherige Sicherheitsdienstgesetz.
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